Hausordnung

Anlage 2 zur Nutzungsvereinbarung Raum für Begegnung
Sagehorner Dorfstraße 93, 28876 Oyten
Stand: 01.08.2025

Die Nutzung des Begegnungsraumes in einem Haus mit anderen Mietparteien erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner und –nutzer. Vorbehaltlich anderer, abweichender mietvertraglicher Regelungen ist nachstehende Hausordnung verbindlich und Bestandteil des Nutzungsvertrages.

1. Schutz vor Lärm und allgemeiner Belästigung

Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter von 22 bis 7 Uhr einzuhalten. Insbesondere ist das Musizieren in dieser Zeit zu unterlassen. Nutzung von Unterhaltungselektronik ist stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Insbesondere muss bei geöffneten Fenstern gebührend Rücksicht genommen werden. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Terrasse, Balkon, Garten, usw.) darf die Hausbewohner und Nachbarn nicht stören.

Um Anwohner nicht zu stören, sind, insbesondere, wenn Unterhaltungen geführt werden oder Geräusche, wie Gesang, Musik, Reden verursacht werden, die über normale Zimmerlautstärke hinausgehen, Fenster und Türen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr geschlossen zu halten.

Das Grillen ist im Interesse der Bewohner auf Balkonen oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.

2. Sicherheit

Die Hauseingangstür muss von den Nutzern des Begegnungsraumes ordnungsgemäß geschlossen werden. Hierfür sind die Nutzer, die das Haus betreten oder verlassen, verantwortlich.

Die Nutzer haben darauf zu achten, dass nach Nutzung des Raumes alle Türen und Fenster fest verschlossen sind und das Licht ausgeschaltet wurde.

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure müssen von Fahrrädern, Kinderwagen und anderen Gegenständen jeglicher Art freigehalten werden, damit sie ihren Zweck als Fluchtweg erfüllen.

Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr im gesamten Haus nicht aufbewahrt werden.

Das Rauchen und Rauschmittel sind im gesamten Haus verboten.

Alle behördlichen Vorschriften, besonders die der Ordnungs-, Bau- und Feuerpolizei sind auch dann zu beachten, wenn in dieser Hausordnung kein ausdrücklicher Hinweis erfolgt.

Das Anlehnen von Fahrrädern an die Hauswand und Anschließen an Gartenzäune ist nicht gestattet. Bei Einbringung von Fahrrädern und Kinderwagen usw. In das Haus sind Beschädigungen und Verunreinigungen sofort zu beseitigen.

In den überlassenen Räumlichkeiten dürfen keine baulichen oder sonstigen Veränderungen vorgenommen werden, die den Mietgegenstand verändern.

Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Nutzers über das Stromnetz bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Haustiere sind im gesamten Haus nicht gestattet.

Pyrotechnik, explosive Stoffe, Ballons oder sonstige Gegenstände, die mit Gasen befüllt sind, bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

3. Reinigung

Haus und Grundstück sind reinzuhalten. Verunreinigungen sind vom verantwortlichen Nutzer unverzüglich zu beseitigen.

Abfall und Unrat dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllgefäße entsorgt werden. Es ist darauf zu achten, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird.

In den Toiletten und/oder Ausgussbecken dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln usw. geworfen bzw. entsorgt werden.

Der Begegnungsraum sowie die Terrasse, der Eingangsbereich und die Sanitärräume sind in den ursprünglich vorgefundenen Zustand zu bringen.

Die Küche darf mit dem vorhandenen Geschirr genutzt werden. Benutztes Geschirr und Gläser sind abzuwaschen bzw. in die Spülmaschine einzuräumen. Der Nutzer hat bei einer möglichen Bewirtung dafür zu sorgen, dass das entsprechende Geschirr vom Partyservice oder selbst bereitgestellt wird.

Das Bekleben jeglicher Flächen der Bestandteile des Mietgegenstandes (innen und außen) ist nicht gestattet. Das Aufstellen / Anbringen von Dekoration oder Werbung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

4. Sonstiges

Der Nutzer erklärt mit seiner Unterschrift,
dass die Veranstaltung in den Nutzungsräumen keine rechtsextremen,
rassistischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird, d. h. insbesondere
weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich
gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder
verfassungswidriger Organisation stehen oder diese repräsentieren, verwendet
oder verbreitet werden. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung im Begegnungsraum
gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Nutzer für die
Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.
Die Anmietung für und die Nutzung durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Alle
Kosten bei fristloser Auflösung und unverzüglicher Räumung der Veranstaltung
trägt der Nutzer.